Kieferorthopädie, Kieferchirurgie2017-12-10T21:00:12+00:00

Kieferorthopädie + Kieferchirurgie

Die kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie oder Profilverbesserung

Als Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung steht neben der guten Funktion immer auch das perfekte Lächeln. Ausgeprägte skelettale Fehlstellungen (knöcherne Fehlstellungen) können aber oft nicht ausschließlich mit einer Zahnspange korrigiert werden. Ist der Unterkiefer zu groß oder der Oberkiefer zu klein, ist das Mittelgesicht unterentwickelt oder das Kinn zu prominent, arbeiten wir mit verschiedenen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zusammen.

Verbesserung des Profils

Optimierung der Zahnstellung

Überschaubare Behandlungsdauer

Vermeidung von Knochenabbau

Vermeidung von Zahnfleischrückgang

Vermeidung von CMD

Behandlungsablauf

Bei der sogenannten “kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung” wird in der Regel zuerst mit einer festen Spange vorbehandelt, dann erfolgt die chirurgische Umstellung eines oder beider Kiefer durch eine Operation. In Ausnahmen kann auch die Operation zuerst erfolgen und im Anschluss die feste Zahnspange zur Feineinstellung (Surgery First).

Die Operation findet unter Vollnarkose statt und wird danach noch ungefähr drei Tage im Krankenhaus nachbetreut. Die feste Spange bleibt während der OP im Munde und wird nach der OP zur Feineinstellung weiter benutzt.

Verbesserungen der Gesichtsästhetik

Mit der OP können erhebliche Verbesserungen des Gesichtsprofiles und der Zahnstellung in kurzer Zeit erreicht werden, die OP ist in der Regel schmerzarm oder gar komplett schmerzfrei.

  • Schnelle Behandlungszeit
  • Verbesserung der Gesichtsästhetik
  • Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen (sowohl privat als auch gesetzlich)
  • Perfektes Ergebnis möglich
  • OP-Risiken
  • 3-4 Wochen Krankschreibung
  • Schwellung im Gesicht für einige Wochen
  • Nach OP zweite OP zur Entfernung der chirurgischen Schrauben wird empfohlen

Behandlungskosten

Gesetzlich versicherte Patienten
Es besteht in der Regel eine Kostenbeteilung/-übernahme durch die Krankenkasse. Anfallende Mehrkosten für Keramik-, selbstligierende Brackets etc. werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Wir beraten und informieren Sie gern über die zusätzlich anfallenden Kosten in unserer Praxis.

Privat versicherte Patienten
Für Privatpatienten entstehen nur zusätzliche Kosten im Rahmen des individuellen Tarifes.

Finanzierung
Eine Finanzierung ist möglich, sprechen Sie uns bitte an.