Kosten und Finanzierung2017-12-04T11:48:27+00:00

KOSTEN und FINANZIERUNG

Zu allen Fragen der Kosten oder einer Finanzierung, wenden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail oder direkt an unsere Mitarbeiter oder Ärzte. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend, persönlich und selbstverständlich vertraulich.

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Gesetzlich versicherte Patienten

a) Erwachsene

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme stellt eine »schwerwiegende Kieferfehlstellung« (z.B. ein starker Vor- oder Rückbiss oder offener Biss) dar, die durch eine kieferchirurgische Operation korrigiert werden muss.

b) Kinder und Jugendliche

Die Krankenkasse gibt einen Zuschuss zu den Behandlungskosten, von denen Sie zunächst einen Anteil von 20 % bzw. 10% selber tragen, der aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Bestimmte Leistungen, wie eine exakte Analyse der Kiefergelenksfunktion, zusätzliche Abdrücke oder Röntgenbilder zur fortlaufenden Diagnostik, moderne Bracketsysteme, alternative Behandlungsmethoden- und geräte, Kariesschutzversiegelung, Bögen aus besonderen Materialien und die Glattflächenversieglung oder ein Haltedraht (Retainer) übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese außervertraglichen Leistungen sind von Ihnen selbst zu zahlen und werden nicht von der Krankenkasse erstattet.

Privat versicherte Patienten

Es ist von ihrem Versicherungsvertrag abhängig, ob und wieviel ihre private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Wann kommen Rechnungen?

Unsere Rechnungslegung findet abhängig vom Versicherungsstatus in der Regel zum Quartalsende statt. Es werden nur die Leistungen abgerechnet, die bis zu diesem Zeitraum erbracht worden sind.

Finanzierung

Zur Bezahlung der Rechnungen gibt es die Möglichkeit der Finanzierung der Behandlung. Über unsere Abrechnungsgesellschaft ABZ sind wir in der Lage, Ihnen als Patienten attraktive Ratenzahlungsmodelle anzubieten. Es gibt die Möglichkeit der Ratenzahlung für eine gesamte Behandlung oder auch für einzelne Rechnungen, die bis zu 6 Monaten zinsfrei sind.  Sie zahlen die Rechnung zinsfrei, unbürokratisch und bequem in Raten.

Der Patientenservice unseres Finanzdienstleisters »ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG« ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 89 26 33 0 für Sie da.

Steuern

Kieferorthopädische Behandlungen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der entsprechende Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung, die frühzeitig vor einem Besuch beim Kieferorthopäden für ihre Kinder abgeschlossen wird, ermöglicht die Übernahme von außervertraglichen Leistungen wie alternative Behandlungsgeräte und -methoden.

Die sogenannte »Waizmann Tabelle« [externer Link] bietet einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung.