Ästhetische Zahnkorrekturen2017-12-12T10:07:43+00:00

Ästhetische Zahnkorrekturen

Mit der festen Zahnspange (Bracketsystem, Multibandtechnik) können Zähne genau bewegt und positioniert werden, bis ein schönes, gesundes und gleichmäßiges Lächeln gegeben ist. Die sichtbare, feste Zahnspange ist die in der Kieferorthopädie am häufigsten verwendete Methode zur Zahnkorrektur bei Kindern und Jugendlichen.

 kaum sichtbar bzw. unsichtbar

 unauffällig und wirksam

 sichtbare Erfolge nach kurzer Zeit

 berufstauglich, maximale Diskretion

Die festsitzende Zahnspange besteht aus kleinen Brackets, die mit einem Dentalkleber auf die Zähne geklebt werden. Jedes Bracket besitzt einen Schlitz (den sogenannten Slot), durch den ein Draht (der Behandlungsbogen) gelegt wird. Über den Slot erhält das Bracket vom Kieferorthopäden die Information, in welche Richtung und Stellung sich der Zahn bewegen soll.

Um Zahnfehlstellungen möglichst sanft, komfortabel und erfolgreich zu korrigieren, bieten wir Ihnen Brackets aus verschiedenen, hochwertigen Qualitätsmaterialien an. Neben traditionellen Zahnspangen aus Metallbrackets (im Mini-Format), behandeln wir auch mit transparenten, sehr unauffälligen Keramikbrackets oder selbstligierenden Brackets. Unter Berücksichtigung der medizinischen Diagnose sowie Ihren Wünschen, wählen wir zusammen mit Ihnen, die beste, zu Ihrem Kind persönlich passende Zahnspange aus.

Die Behandlung mit der festen Zahnspange dauert in der Regel zwischen ein bis zwei Jahren.

Behandlungskosten

Die Kosten für die Behandlung mit einer festen Zahnspange hängen davon ab, welche Brackets verwendet werden sollen. Die Behandlung mit den einfachen Stahlbrackets wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bei Kindern übernommen, jedoch nur, wenn eine Indikation für eine Kostenübernahme vorliegt. Die Indikation hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab, hier gibt es gesetzliche Vorschriften, ab welchem Schweregrad eine Behandlung kassenübernahmefähig ist. Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten bei Vorliegen eines Volltarifs in der Regel.

Es existieren fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), ab dem dritten Grad der Schwere übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Daher ist es wichtig, dass wir vorab eine Eingangsuntersuchung durchführen um festzustellen, ob eine Indikation zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Kankenkasse vorliegt.

Sollte die Indikation gegeben sein, zahlt die gesetztliche Krankenkasse 80% der Kassenleistung sofort, die fehlenden 20% müssen Sie Ihrer Krankenkasse zunächst vorstrecken (ab dem zweiten Kind nur noch 10%). Nach der abgeschlossenen Behandlung werden Ihnen diese Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das System haben die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, um sicherzugehen, dass die Behandlung auch bis zum Ende durchgehalten wird.

Da die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen nur für die Behandlung mit einfachen Stahlbrackets übernommen werden, müssen gesetzlich Versicherte die Zusatzkosten für den Mehraufwand der Behandlung mit Keramik-, Mini-, selbstligierenden oder Lingualbrackets selbst tragen. Die Kosten für Erwachsene werden von gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht erstattet.

a) Gesetzlich versicherte Patienten

Anfallende Mehrkosten werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Wir informieren Sie gerne über Art und Umfang der zusätzlich anfallenden Kosten in unserer Praxis.

b) Privat versicherte Patienten

Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Wir empfehlen aber immer, unseren Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn Ihrer privaten Kasse zur Genehmigung einzureichen.

c) Finanzierung

Eine Finanzierung über einen externen Finanzdienstleister ist grundsätzlich möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.